Allgemeine Informationen zur Notöffnung

Die Überprüfung der Berechtigung zum Öffnen einer Tür erfolgt z.B. durch: Personalausweis oder Eigentumsnachweis. Eine Ausnahme ist die Abwehr von Gefahren. Kann eine fremde Person seine Berechtigung zur Türöffnung nicht nachweisen, wird die Tür nur im Beisein der Polizei geöffnet.

aufsperrdienst wien

Über Uns

Seit 1998 bin ich in der Schlosser- bzw. Metallbearbeitungstechnikbranche und
habe ich mich Anfang 2014 als Aufsperrdienst selbstständig gemacht.
Wichtig war mir von Anfang an, mich immer weiterzubilden und auf dem aktuellsten Stand von
Schließanlagen zu sein.

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